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Finanzleasing als Kilometervertrag

Bei dieser Vertragsform wird im Leasing-Vertrag zusätzlich zur Vertragslaufzeit eine Gesamtlaufleistung festgelegt.

Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Mehr- oder Minderkilometer zu einem vorher festgelegten Preis abgerechnet. Wurde mehr gefahren als vereinbart, zahlt der Leasing-Nehmer nach, ist er weniger gefahren erhält er Geld zurück.

Verrechnet werden die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung, sowie die über den normalen Verschleiß hinausgehenden Schäden am Fahrzeug. Das Restwertrisko, also wie sich der Marktwert des Fahrzeuges entwickelt hat, liegt beim Leasing-Geber.

Die andere Möglichkeit der Vertragsgestaltung ist der sogenannte Restwertvertrag.




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